Treuhandstiftungen

Die Tegernseer Bürgerstiftung verwaltet auch gemeinnützige Treuhandstiftungen. Gemeinnützige Stiftungen können auch in der Form von Treuhandstiftungen gegründet werden, insbesondere wenn das Stiftungskapital niedrig ist und die Erträge nicht ausreichen, um die Stiftung selbst und die Stiftungszwecke zu finanzieren. In der Regel handelt es sich um Stiftungen, deren Kapital niedriger als EUR 500.000,-- ist. An die Stelle der Stiftungssatzung tritt bei Treuhandstiftungen ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und einer natürlichen oder juristischen Person (i.d.R. eine rechtsfähige Stiftung), in dem der Stifter das Stiftungsvermögen auf den Treuhänder überträgt und den Treuhänder beauftragt, das Stiftungskapital zu verwalten und die Erträge für die vom Stifter bestimmten Zweck zu verwenden. Ein Vorteil ist, dass die Treuhandstiftung keiner Anerkennung der Stiftungsbehörde unterliegt und keine Stiftungsaufsicht stattfindet.

Falls Sie Interesse an der Errichtung einer gemeinnützigen Treuhandstiftung haben, sprechen Sie uns bitte an.


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